Leistungen
Grundpflege
Unter Grundpflege versteht man die regelmäßige Versorgung einer zu versorgenden Person unabhängig von ihrer Erkrankung.
- Kommunizieren (z.B. Ursachenforschung für schlechte Kommunikation (fehlendes Hörgerät)
- Mobilität (An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
- Körperpflege (Waschen, Kämmen, Rasieren, Zahnpflege)
- Ernährung (mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung)
Behandlungspflege
- Blutzuckermessung (bei Erst- oder Neueinstellung von Diabetes-Patienten*innen)
- Injektionen (Insulin, ärztlich verordnete Medikamente)
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anleitung zur Behandlungspflege (Beratung und Kontrolle der Patient*innen und deren Angehörigen)
Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege?
Personenkreis
Anspruch auf ambulante Pflege haben:
- chronisch Kranke
- kurzzeitig Erkrankte
- Menschen mit Behinderung
- pflegebedürftige Menschen jeden Alters
Die Kreisverbände vor Ort erstellen zusammen mit Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten. Das DRK setzt dann qualifizierte Mitarbeitende ein, die sie regelmäßig betreuen. Wenn Sie keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, bietet das DRK sein Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung an.