Leitsatz der Hilfen durch das Rote Kreuz ist, dass das Maß der Not ausschlaggebend ist, ohne Ansehen der Gründe für diese Notlage. In der Charta der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, die 2002 in Berlin verabschiedet wurde, heißt es:
„Wir verpflichten uns, uns unverzüglich und dauerhaft der menschlichen Not zuzuwenden, die durch alle Formen von Bevölkerungsbewegungen entstehen, ohne Rücksicht auf die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der betroffenen Menschen und den Zugang zu entsprechender Gesundheitsversorgung für alle Menschen unter allen Umständen sicherzustellen."
Für medizinische Versorgungsleistungen können Ärzte, Sozialarbeiter und Beratungsstellen beim Badischen Roten Kreuz einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an:
Dr. Angelika Mölbert
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