Prävention von Grenzverletzungen

Ansprechpartner

Frau Christine Klein-Gütle
Tel. 0761 88336-120

Das Deutsche Rote Kreuz ist ein Ort, an dem das menschliche Miteinander im Fokus steht. Die eigenen Grenzen und die Grenzen Anderer zu achten ist für uns im Badischen Roten Kreuz daher sehr wichtig. Darauf bauen wir unsere Präventionsarbeit im Umgang mit Grenzverletzungen auf. Jedoch können Grenzen unbewusst oder bewusst überschritten werden. Hier schauen wir hin, greifen ein und bieten Hilfe und Unterstützung an.

Das Badische Rote Kreuz nutzt den Begriff "Prävention von Grenzverletzungen" anstelle der Begriffe "sexualisierte oder sexuelle Gewalt". Damit wird der umfassenden Bedeutung der Thematik von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt Rechnung getragen und Vorfälle können differenziert betrachtet werden.
Das Badische Rote Kreuz greift dabei auf folgende Unterscheidungen zurück:

  • Grenzverletzungen passieren unabsichtlich und aus einer fachlichen und/oder persönlichen Unzulänglichkeit/Unkenntnis. Entscheidend für die Bewertung des grenzverletzenden Verhaltens ist das Erleben der betroffenen Person.
  • Übergriffiges Verhalten passiert nicht zufällig und ist eine Missachtung der sprachlichen und körperlich gezeigten, abwehrenden Reaktion der betroffenen Person.
  • Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt wie zum Beispiel körperliche Gewalt und sexueller Missbrauch welche im Strafgesetzbuch aufgeführt sind. (vgl. Enders/Kossatz/Kelkel/Eberhardt 2010)

DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierte Gewalt des Bundesverbands

Grenzverletzungen, Übergriffe und strafrechtlich relevante Formen der Gewalt finden nicht nur im familiären Kontext statt. Seit 2012 gelten daher im DRK verbindliche „Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK“. Vertiefende Informationen dazu finden sich in der Rubrik „DRK-Standards“.
DRK-Standards zum Download

Hilfe und Unterstützung bei Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt

In dem PDF „Hilfe & Unterstützung bei sexualisierter Gewalt“ sind Informations- und Beratungsstellen bundesweit sowie im Verbandsgebiet des Badisches Rotes Kreuz e.V. aufgeführt.

Hilfe & Unterstützung bei sexualisierter Gewalt - PDF zum Download

Das Hilfeportal Sexueller Missbrauch informiert zudem Betroffene, ihre Angehörigen und andere Menschen, die sie unterstützen wollen. Hier finden Sie die in Ihrer Stadt angesiedelten Fach- und allgemeine Beratungsangebote.

https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

Vertrauenspersonen bei Grenzverletzungen

Sie sind Ansprechpersonen für Fragen der Prävention und Umgang mit Grenzverletzungen für Jeden im Badischen Roten Kreuz. Die Vertrauenspersonen sind neben den Fachberatungsstellen mögliche erste Ansprechpersonen für Hilfesuchende.

Vertrauenspersonen  im DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz e.V. sind:

Hannelore Haag, ehemalige Landesbereitschaftsleitung, erreichbar über die E-Mailadresse
vertrauensperson-w(at)drk-baden(dot)de

Alexander Leininger, Kreisjugendleitung Emmendingen & Rettungssanitäter, erreichbar über die E-Mailadresse
vertrauensperson-m(at)drk-baden(dot)de

Der Fonds Sexueller Missbrauch will Betroffenen helfen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch im familiären Bereich oder im institutionellen Bereich erlitten haben und noch heute unter dessen Folgewirkungen leiden. Betroffene welche sexuellen Missbrauch in Institutionen des Deutschen Roten Kreuzes erfahren haben, können bis zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts Anträge stellen. 
Weitere Informationen finden sich hier:  www.fonds-missbrauch.de

DRK-Standards

Seit Juni 2012 gelten im DRK für alle Gliederungen verbindliche „Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK“

Standard 1: Konzeption zur Prävention und Intervention
Standard 2: Kenntnisse und Wissenserwerb
Standard 3: Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung
Standard 4: Erweitertes Führungszeugnis
Standard 5: Beteiligung
Standard 6: Beschwerdemanagement und Vertrauenspersonen
Standard 7: Verbandsinterne Strukturen
Standard 8: Verfahrensweise bei sexualisierter Gewalt

DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zum Download

Im Badischen Roten Kreuz beschloss der Fachausschuss Ehrenamtlicher Dienst (FAED) im Februar 2012 die Grundlage zur Prävention gegen sexuelle Gewalt im Badischen Roten Kreuz mit dem Titel „Menschen stärken - Gewalt verhindern“.
Beschluss FAED im Badischen Roten Kreuz von 2012 zum Download

Das Badische Rote Kreuz orientiert sich bei der Umsetzung der Prävention von Grenzverletzungen an diesen beiden Veröffentlichungen.

Umsetzung der DRK-Standards in den ehrenamtlichen Gemeinschaften:

Das Jugendrotkreuz sowie die Gemeinschaften, in denen Jugendliche ab 16 Jahren aktiv sein dürfen, haben die DRK-Standards auf Ihre Bereiche angepasst. Nachfolgend finden sich die Konzeptionen und alle weiteren Unterlagen dazu.

Dokumente und Mustervorlagen:

Jugendrotkreuz:
Prävention von Grenzverletzungen_Badisches Jugendrotkreuz
Grundlagen des Miteinanders_Badisches Jugendrotkreuz Verhaltenskodex

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung_Badisches Jugendrotkreuz

Gemeinschaften: 
Prävention von Grenzverletzungen_Gemeinschaften und PSNV

Selbstverpflichtung_Gemeinschaften und PSNV

DRK Landesverband Badisches Rotes Kreuz:
Konzeption
Selbstverpflichtung

Im Anschluss finden sich zu den einzelnen DRK-Standards weitere Informationen und Mustervorlagen zur Umsetzung der DRK-Standards in der eigenen Gliederung.

Konzeption - Standard 1
In allen Gliederungen (Landesverband, Bezirksverband, Kreisverband, Ortsverein, Schwesternschaften) des DRK, in den Einrichtungen und in den Diensten, die mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen arbeiten, liegt eine Konzeption zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt durch hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Aktive vor.  Die Konzeption des DRK-Landesverbandes Badisches Rotes Kreuz, des Jugendrotkreuzes sowie der Gemeinschaften und der PSNV finden Sie nachfolgend. Konzeption des DRK-Landesverbandes Badisches Rotes KreuzKonzeption des JugendrotkreuzesKonzeption der Gemeinschaften und PSNV
Kenntnisse und Wissenserwerb - Standard 2

Der DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz e. V. sorgt für den Wissenserwerb zum Umgang mit Grenzverletzungen im Landesverband und seinen Gliederungen. Ziel ist es, alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden zu diesem Thema zu schulen und zu sensibilisieren.

DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz e. V. bietet daher für seine Gliederungen jährlich die eintägige Schulung „Umgang mit Grenzverletzungen“ für Hauptamtliche und Ehrenamtliche an.
Hier werden folgende Themen behandelt:

1. DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
2. Begriffsklärung von Grenzverletzung, Übergriff und Straftaten von sexualisierter Gewalt
3. Umgang mit den eigenen Grenzen und Grenzen von Anderen
4. Täterstrategien
5. Prozessablauf bei Verdacht (intern und extern)

Aktuelle Schulungen zum „Umgang mit Grenzverletzungen“ finden sich bei den Bildungsangeboten unter der Rubrik „Alle Gemeinschaften“. Link zu den Bildungsangeboten

Vor Ort in den Gliederungen können auch Workshops und Vorträge zum Themenkomplex angeboten werden. Bei Anfragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechperson.

Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Die Methodentasche "100% ICH" des DRK-Nordrhein setzt durch Übungen und Spiele bei der (Selbstwert-) Stärkung von Kindern und Jugendlichen an. Die Methodentasche richtet sich an pädagogische Fachkräfte und an, zum Thema fortgebildete, Multiplikatoren, die langfristig mit Kindern ab 5 Jahren bis hin zu Jugendlichen bis 16 Jahren arbeiten.
Weitere Informationen sowie das Bestellformular finden sich hier:
https://praevention.drk-nordrhein.de/100-ich

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung - Standard 3

Der Verhaltenskodex, also klare Verhaltensregelungen im Umgang mit Anderen, wird als Selbstverpflichtung von allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden unterschrieben, welche Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung haben.  

Die Gemeinschaften, das Jugendrotkreuz leicht abgewandelt, nutzen den Verhaltenskodex welcher vom Fachausschuss Ehrenamtlicher Dienst (FAED) am 27.02.2017 beschlossen wurde.

Der DRK Landesverband Badisches Rotes Kreuz verwendet die lange Version der Selbstverpflichtungserklärung der DRK Landestarifgemeinschaft die 2015 erstellt wurde.

Dokumente und Mustervorlagen:

Verhaltenskodex im Badischen Roten Kreuz_FAED

Verhaltenskodex und Selbstverspflichtung des Badischen Jugendrotkreuz

Grundlagen des Miteinanders im JRK

Selbstverpflichtung des DRK-Landesverbands Badisches Rotes Kreuz

Erweitertes Führungszeugnis - Standard 4

Alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter_innen, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, legen zu Beginn ihrer Tätigkeit und mindestens alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor.

Nachfolgend finden sich eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis bei Neben- und Ehrenamtlichen, die im Kontakt mit unter 18-jährigen sind, sowie eine Mustervorlage zur Gebührenbefreiung.

Dokumente und Mustervorlagen:

Handlungsempfehlung_erweiterten Führungszeugnis bei Neben- und Ehrenamtlichen

Erweitertes Führungszeugnis_Muster Gebührenbefreiung  

Beteiligung - Standard 5
Für alle Kontakte mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen ist verbindlich festgelegt, wie diese in geeigneter Weise bei allen sie betreffenden Entscheidungen gehört und ihre Meinung berücksichtigt werden. Die Beteiligungsrechte und wie sie eingefordert werden können, werden zu Beginn des Kontaktes und im weiteren Verlauf zielgruppengerecht kommuniziert. Beteiligung ist ein wesentliches Element in der Verbandsarbeit. Der DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz e.V. fördert daher in Zusammenarbeit mit den Aktiven und in direkter Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit Behinderung, je nach Möglichkeit, deren Beteiligung. Eine aktive "Mitmach-Kultur" ist dabei immer erklärtes Ziel. 
Beschwerden & Vertrauenspersonen - Standard 6

Wie im DRK-Standard 6 gefordert, benennt der Landesverband eine Frau und einen Mann als Vertrauensperson bei Grenzverletzungen. Sie sind Ansprechpersonen für Fragen der Prävention und im Umgang mit Grenzverletzungen für alle Ehrenamtlichen im Badischen Roten Kreuz. Die Vertrauenspersonen sind neben den Fachberatungsstellen mögliche erste Ansprechpersonen für Hilfesuchende.

Vertrauenspersonen  im DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz e.V. sind:

Hannelore Haag, ehemalige Landesbereitschaftsleitung, erreichbar über die E-Mailadresse
vertrauensperson-w(at)drk-baden(dot)de

Alexander Leininger, Kreisjugendleitung Emmendingen & Rettungssanitäter, erreichbar über die E-Mailadresse
vertrauensperson-m(at)drk-baden(dot)de

Vertrauenspersonen bei Grenzverletzungen sind in allen Gliederungen sinnvoll. Schulungen zur Qualifizierung als Vertrauensperson werden vom Landesverband angeboten. Siehe dazu die Information zum Thema Schulungen. Im Anhang findet sich ein Anforderungs- und Aufgabenprofil der Vertrauensperson.

Der DRK-Bundesverband hat Handlungsempfehlungen für das Beschwerdemanagement für den hauptberuflichen Arbeitsbereich erstellt, siehe Anlagen. Die Handlungsempfehlung beinhaltet auch eine Musterkooperationsvereinbarung mit Fachberatungsstellen. Diese wurde hausintern überarbeitet und steht zur Verfügung.

Dokumente und Mustervorlagen:

Anforderungs- und Aufgabenprofil_Vertrauensperson bei Grenzverletzungen
Standard 6_DRK-Bundesverband_Empfehlung zum Beschwerdemanagement
Muster_Kooperationsvereinbarung_Fachberatungsstelle

Verbandsinterne Strukturen - Standard 7
Jeder Landesverband bzw. der Verband der Schwesternschaften und der Bundesverband benennt eine hauptamtliche Person, die auf dem Gebiet der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt über nachweisliche Kenntnisse verfügt. Die Ansprechperson des DRK-Landesverbands Badisches Rotes Kreuz e.V. finden Sie unter Ansprechpartner oben rechts auf dieser Seite.  
Verfahrensweise bei sexualisierter Gewalt - Standard 8
Alle Gliederungen, Einrichtungen und Dienste, die mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen arbeiten, haben eine verbindliche Verfahrensweise festgelegt, wie sie eine Beschwerde, eine Vermutung oder einen begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt abklären und darauf oder auf einen Übergriff fachlich angemessen reagieren Der DRK-Bundesverband hat eine "Verfahrensweise für den Umgang mit einer  Beschwerde, einer Vermutung oder einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt in der Institution" erstellt.
Die Verfahrensweisen "Umgang mit einer Vermutung" des DRK-Landesverbandes Badisches Rotes Kreuz e.V. bei Vermutungen und Vorfällen von Grenzverletzungen finden Sie nachfolgend.  Standard 8, herausgegeben vom Generalsekretariat
Umgang mit einer Vermutung