Foto: T. Klose / DRK e.V.

Humanitäres Völkerrecht

Das humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Zwar kann es Kriege nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern.
Das humanitäre Völkerrecht dient dem Schutz aller an einem Konflikt beteiligten Personengruppen und legt den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf.

Es gehört es zur Unverwechselbarkeit des Roten Kreuzes, sich der menschlichen Opfer von Kriegen und Katastrophen anzunehmen. Die Genfer Rotkreuzabkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle von 1977 gewähren als international verankertes Recht den Kriegsopfern Schutz. Kriegführende sind in der Wahl ihrer Mittel beschränkt und haben die Pflicht, außer Kampf gesetzte Personen und die Zivilbevölkerung zu schützen und sie mit Menschlichkeit zu behandeln. Bestehendes Recht muss aber auch ständig den Erfordernissen aktueller Ereignisse angepasst werden. So war das Internationale Rote Kreuz an der Entwicklung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, der zur Ahndung von Kriegsverbrechen 1998 ins Leben gerufen wurde, wesentlich beteiligt. 

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmenden bewaffneter Konflikte sie kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Das Badische Rote Kreuz schult nicht nur seine Ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeitenden, sondern vermittelt das Humanitäre Völkerrecht auch der interessierte Bevölkerung und z.B. Einrichtungen der öffentlichen Hand.