Neues Gesetz zur Stärkung der Helferrechte in Kraft getreten

Kräfte des Bevölkerungsschutzes im Einsatz (Bild: Peter Rombach)

Das neue Katastrophenschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ist am 31.12.2020 in Kraft getreten. Es regelt neben Einsätzen bei Katastrophen nun auch Einsätze bei außergewöhnlichen Einsatzlagen, die die Mitwirkung von ehrenamtlichen Kräften aus den Einheiten des Bevölkerungsschutzes erforderlich machen, etwa bei größeren Unglücken oder bei einem Massenanfall von Verletzten. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde am Tag der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes die außergewöhnliche Einsatzlage festgestellt und ausgerufen.

In außergewöhnlichen Einsatzlagen können nun auch Helfende des DRK freigestellt werden. Sie erhalten einen Verdienstausfall und sind vom Land bei Sachschäden entsprechend abgesichert. Dies war bisher nur möglich bei der Ausrufung einer Katastrophenlage. Peter Rombach, Landeskatastrophenschutzbeauftragter des Badischen Roten Kreuzes, begleitete als Mitglied im Landesbeirat Katastrophenschutz des Innenministeriums den Gesetzgebungsprozess und dessen Formulierung. Rombach sieht dieses Gesetz als wichtigen Schritt in Richtung der Helfergleichstellung aller ehrenamtlich tätigen Personen im Bevölkerungsschutz Baden-Württembergs. „Das neue Gesetz gibt uns ein wichtiges Werkzeug in die Hand, um größere Schadenslagen rechtssicher abarbeiten zu können“, sagte der Landeskatastrophenschutzbeauftragte. Komplexer werdende Arbeitsplätze machten es erforderlich, dass Helfende sich bei größeren Einsätzen auf die Freistellung am Arbeitsplatz verlassen könnten. Rombach betont, dass bei der Ausarbeitung des Entwurfs das Land auf Augenhöhe mit den Hilfsorganisationen arbeitete. Impulse der ehrenamtlichen Helfenden des Bevölkerungsschutzes wurden ernst genommen und berücksichtigt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde am Tag der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes sogleich die außergewöhnliche Einsatzlage festgestellt und ausgerufen. „Das Badische Rote Kreuz befindet sich derzeit im größten Einsatz der jüngeren Vergangenheit und setzt große finanzielle und personelle Kapazitäten zur Bewältigung dieses ein. Hier ist es enorm wichtig, dass Gesetze die Rechte der Helfenden im Einsatz stärken“, bekräftigt Rombach.