DRK beteiligt sich an landesweiter Corona-Schnelltest-Aktion
Das Deutsche Rote Kreuz beteiligt sich am 23. und 24. Dezember an einer vom Sozialministerium und der Tübinger Notärztin Dr. Lisa Federle initierten landesweiten kostenlosen Corona-Schnelltest-Aktion. Ziel der Aktion ist es, Risikogruppen zu schützen und ihnen ein Weihnachtsfest gemeinsam mit ihrer Familie zu ermöglichen. Die Antigentests zum schnellen und qualitativen Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden vom Sozialministerium Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Die Tests finden zu unterschiedlichen Uhrzeiten sowohl mit als auch ohne Anmeldung statt.
Es handelt sich bei dieser Aktion ausdrücklich nicht um eine allgemeine Testung der Bevölkerung. Das Angebot ist ausschließlich für Personen gedacht, die betagten oder vorerkrankten Verwandten, die sonst an Weihnachten alleine wären, in den Stunden nach der Testung einen Besuch abstatten wollen.
Alle DRK-Standorte mit Angaben zu Anmeldung bzw. Ausbuchungen sind in dieser Karte aufgeführt. (Bitte beachten Sie, dass es bei der Aktualisierung der Karte zu Verzögerungen kommen kann.)
Bereits jetzt sind viele DRK-Teststellen ausgebucht. Daher appeliert das Badische Rote Kreuz dringend an die Bevölkerung, diesen Schnelltest nicht zum "frei testen" zu missbrauchen. Nach wie vor gilt: Kontakte sollten weitestgehend reduziert werden.
Nach der Testung wird keine schriftliche Bescheinigung über ein negatives Testergebnis ausgestellt. Ist das Testergebnis negativ, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit keine Infektion vor; die Aussagekraft hierfür liegt bei ca. 90 bis 95 %. Wichtig ist, dass die Tests keine hundertprozentige Sicherheit garantieren! Auch bei einem negativen Testergebnis gilt also in jedem Fall weiterhin unbedingt die AHA-Formel: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Außerdem sollte man das Lüften nicht vergessen!
Bei positivem Ergebnis erhalten getestete Personen eine Bescheinigung, verbunden mit der dringenden Aufforderung, sich in Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test durchzuführen. Wer positiv getestet wird, ist Coronavirus SARS-CoV-2-Virenträger und damit gesetzlich verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben, um nicht weitere Personen anzustecken. Des Weiteren sollte zur Sicherung der Diagnose ein PCR-Test beispielsweise in einer Schwerpunktpraxis oder einer Fieberambulanz durchgeführt werden.
Mittels eines Nasen-Rachen-Abstrichs kann der Schnelltest innerhalb von circa 15 bis 30 Minuten Auskunft über eine aktuelle Infektion geben.