Nichts spricht gegen bundesweite Standards im Rettungsdienst“, so Leonard v. Hammerstein, Landesgeschäftsführer des DRK-Landesverbandes Badisches Rotes Kreuz. „Doch dafür ein Gremium mit einer hochstrittigen Besetzung zu schaffen, das bundesweit geltende Vorgaben für den Rettungsdienst erlassen soll, wird die Qualität des Rettungsdienstes nicht verbessern.“ Ein solcher Qualitätsausschuss könnte Innovationen in den Ländern erschweren. „Die Ausgestaltung der Qualitätsstandards sowie der Rettungsdienst müssen grundsätzlich in der Regelungskompetenz der Bundesländer verbleiben“, ergänzt Marc Groß; Landesgeschäftsführer des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg. Der Reformvorschlag verpasst überdies wichtige Zukunftsthemen wie etwa vorbeugende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz.
Bezüglich der geforderten Qualitätsstandards für den Rettungsdienst kann Baden-Württemberg anderen Bundesländern als Beispiel dienen: Die Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) gewährleistet eine externe, datengestützte Qualitätssicherung. Sie ermöglicht die Realisierung von Verbesserungspotentialen und sichert damit das hohe Niveau des Rettungsdienstes in ganz Baden-Württemberg.
Das DRK in Baden-Württemberg spricht sich ausdrücklich für den Ausbau der Rettungsleitstellen zu Gesundheitsleitstellen aus. Bereits mit der Integration der Nummer 116 117 des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in die Leitstellen wäre eine bessere Steuerung der Patientenströme zum Wohl der Patienten gewährleistet. Gleichzeitig würde der Rettungsdienst entlastet, da Menschen mit weniger schweren medizinischen Problemen direkt an die Stellen vermittelt werden könnten, die ihnen adäquate Hilfe bieten.
Diese Mitteilung ergänzt die Pressemitteilung des DRK-Bundesverbandes vom 05.11.2024: https://www.drk.de/presse/pressemitteilungen/meldung/rettungsdienst-drk-sieht-reformmassnahmen-kritisch/