Der DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz begrüßt ausdrücklich die Initiative der Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz, mit einer Änderung des Notfallsanitätergesetzes für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.
Bislang lernen die Notfallsanitäter zwar in ihrer dreijährigen Ausbildung die Ausübung medizinischer Maßnahmen, dürfen diese aber nicht anwenden. „Es ist dringend notwendig, dass die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Land das in der Ausbildung Gelernte im Berufsalltag anwenden dürfen“, so Jochen Glaeser, Präsident des DRK-Landesverbands Badisches Rotes Kreuz. Mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes könne die eingebrachte Änderung für mehr Rechtssicherheit sorgen, so Glaeser.
Die Ausübung heilkundlicher Maßnahmen ist laut Heilpraktikergesetz bislang grundsätzlich Ärzten vorbehalten und ohne Erlaubnis strafbar. Wendet ein Notfallsanitäter dennoch medizinische Maßnahmen an, die er erlernt hat, handle er im Zweifelsfall rechtswidrig, so der Präsident des Badisches Roten Kreuzes. Deshalb begrüßt der DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz ausdrücklich die Bundesratsinitiative als einen ersten wichtigen Schritt. „Wir benötigen eine bundesweit einheitliche Rechtslage“, so Jochen Glaeser. Zudem sei es wichtig, dies nicht nur im Ausbildungsgesetz zum Notfallsanitäter festzuschreiben, sondern auch im Heilpraktikergesetz direkt.
Der DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz setzt sich bereits seit längerer Zeit auf allen Ebenen dafür ein, dass die hochqualifizierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter die notwendigen Kompetenzen erhalten, um den Bürgerinnen und Bürgern im Notfall schnell und rechtssicher Hilfe leisten zu können. Damit würde auch die Attraktivität des Berufes entscheidend aufgewertet.
Vor diesem Hintergrund bittet das Rote Kreuz den Landesminister für Soziales und Integration, Manfred Lucha, in einem Brief eindringlich darum, in der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats am 25. September 2019 den Gesetzesantrag im Sinne der Bürgerinnen und Bürger – aber auch der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter – zu unterstützen.