70 Jahre Genfer Abkommen - Präsidentin Hasselfeldt mahnt besseren Schutz der Zivilbevölkerung an
Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt, hat die Bedeutung der Genfer Abkommen gewürdigt, die vor 70 Jahren am 12. August 1949 abgeschlossen wurden. „Die Genfer Abkommen sind ein Meilenstein des humanitären Völkerrechts, weil sie das Verhalten der Konfliktparteien regeln, um das menschliche Leiden in bewaffneten Auseinandersetzungen so gering wie möglich zu halten“, sagte Hasselfeldt.
Diese Regeln müssten allerdings auch eingehalten werden,
mahnte die DRK-Präsidentin an. „Es ist besorgniserregend, dass in
vielen Konfliktgebieten das humanitäre Völkerrecht verletzt wird, indem
Zivilpersonen, humanitäre Helfer oder Gesundheitseinrichtungen
angegriffen werden“, erklärte Hasselfeldt. Allein im vergangenen Jahr
seien weltweit insgesamt 155 humanitäre Helfer im Einsatz getötet
worden. Besonders problematisch sei die Situation in Ländern wie
Syrien, Südsudan und Afghanistan.
Die vier Genfer Abkommen von 1949 sind für sämtliche Staaten verbindlich.
Sie schützen insbesondere verwundete, kranke oder gefangene Soldaten und
Zivilpersonen. Eine herausragende Errungenschaft der Genfer Abkommen ist
die Regelung für nicht-internationale bewaffnete Konflikte: Die Staaten
konnten sich erstmals auf ein Ergebnis für Situationen einigen, in denen nicht
alle Konfliktparteien Staaten sind. Hier gilt unter allen Umständen ein
Mindeststandard an Menschlichkeit. Auch auf neue Entwicklungen und
Situationen – wie etwa den Einsatz von Drohnen oder Cyberkriegsführung –
kann das humanitäre Völkerrecht angewendet werden. „Die Aktualität der
Genfer Abkommen ist heute nicht geringer als vor 70 Jahren“, sagte
Hasselfeldt. Basierend auf den Genfer Abkommen leisten Rotkreuz- und
Rothalbmond-Gesellschaften humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten oder
helfen mit dem Suchdienst bei der Familienzusammenführung. Das Emblem
des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes dient dabei den weltweit über 14
Millionen haupt- und ehrenamtlichen Helfern der Internationalen Rotkreuzund
Rothalbmond-Bewegung als Schutzzeichen in bewaffneten Konflikten.
Die Bewegung sei aufgrund ihrer humanitären Aufgaben in besonderer Weise
den Grundsätzen der Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet, sagte
Hasselfeldt. „Denn nur durch diese Unparteilichkeit und Neutralität können wir
in bewaffneten Auseinandersetzungen eine hohe Akzeptanz bei allen
Konfliktparteien erreichen, um humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung zu
organisieren. Ohne die Genfer Abkommen wäre diese Hilfe gar nicht
möglich“, erklärte die DRK-Präsidentin.
Mehr über die Genfer Abkommen unter www.drk.de/Genfer-Abkommen